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NEUES HUNDEGESETZ IM KANTON ZUERICH AB 1.1.2010

Die Zürcher Stimmberechtigten haben im Frühling 2008 dem neuen Hundegesetz mit einem Verbot von sogenannten Kampfhunden zugestimmt. Der Regierungsrat hat nun festgelegt, welche Hunderassen zu dieser Gruppe von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential gehören und nicht mehr gehalten oder gezüchtet werden dürfen. Es sind dies: American Staffordshire Terrier, Bull Terrier, American Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Pit Bull Terrier, Pit Bull Terrier, Bandoc und Basicdog, sowie alle Hunde mit mindestens 10% Blutanteil dieser Rassen. Das Verbot gilt ab 1. Januar 2010. Wer vor diesem Zeitpunkt bereits einen solchen Hund hielt, kann für diesen bis 31. März 2010 beim Veterinäramt eine Haltebewilligung beantragen.

Die neue Hundeverordnung regelt zudem die praktische Ausbildung für "grosse oder massige" Hunde , und hält im Detail fest, welche Hunde zu dieser Kategorie gehören (Rassentypenliste l). Neu werden Halterinnen und Halter von solchen Hunden mit ihrem Tier im Alter zwischen der 8. und 16. Lebenswoche einen Welpenkurs und bis zum 18. Lebensmonat einen Junghundekurs besuchen müssen. Wer einen Hund zwischen 18 Monaten und acht Jahren übernimmt, muss mit diesem Tier einen Erziehungskurs besuchen. Die Hundekurse müssen mit allen Tieren absolviert werden, die nach dem 31. Dezember 2010 geboren werden.

Weitere Informationen und Rassetypenlisten finden Sie auf www.veta.zh.ch/internet/gd/veta/de/Hunde.html



Neue Hundeverordnung: Obligatorische Hundehalterausbildung

Seit dem 1.September 08 gelten in der ganzen Schweiz folgende Bestimmungen:

Jeder NEU-Hundehalter (d.h. wer noch nie einen Hund besass) muss vor dem Kauf eines Hundes einen mindestens vierstündigen Theoriekurs besuchen. Die angehenden Hundehalter werden über die Bedürfnisse des Hundes und den richtigen Umgang unterrichtet, sowie über den zeitlichen und finanziellen Aufwand der durch einen Hund entsteht, informiert.

Jeder Hundehalter, auch wenn er bereits einen hat, muss mit einem neuen Hund einen praktischen Kurs absolvieren. In diesen Trainings sollen die Hundehalter lernen, den Hund richtig zu führen und zu erziehen, riskante Situationen zu erkennen und richtig zu reagieren.

Konkret heisst das:

Wurde ein Hund vor dem 1.9.08 übernommen, ist kein Kurs nötig.

Wird ein Hund wird zwischen dem 1.9.2008 und 1.9.2010 übernommen, müssen der Neu-Hundehalter den Theoriekurs, und alle Hundehalter mit einem neuen Hund den praktischen Kurs bis 1.9.2010 oder innerhalb eines Jahres absolvieren.

Wird ein Hund nach dem 1.9.2010 übernommen, muss der Neu-Hundehalter vor dem Kauf des Hundes den Theoriekurs, und alle Hundehalter mit neuen Hunden den praktischen Kurs innerhalb des ersten Jahres absolvieren.

Vom Bundesamt für Veterinärwesen anerkannte Hundekurse finden Sie unter www.skn-kurse.ch, Kurse in der Nähe von Kloten unter www.hundekurse-zuerich.ch

Weiterführende Informationen über die neuen Bestimmungen können Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Veterinärwesen www.bvet.admin.ch nachlesen.